Schulbücher
Die meisten Schulbücher werden
Ihrem Kind geliehen. Deshalb bitten wir Sie, die Bücher mit
einem Schutzumschlag zu versehen. Die Kinder des nächsten
Jahrganges werden es Ihnen danken.
Hausaufgaben
Hausaufgaben können die Arbeit in
der Schule sinnvoll ergänzen und sollten regelmäßig und
vollständig erstellt werden. Sie sollen in der Regel in den
Klassen 1 und 2 ca. 30 Min. pro Tag, in den Klassen 3 und 4 ca.
60 Min. pro Tag nicht überschreiten. Hat Ihr Kind
Schwierigkeiten, sprechen Sie mit der Lehrerin.
Gesundes Frühstück
Lernen ist anstrengend! Bitte sorgen Sie für ein gesundes,
abwechslungsreiches Frühstück.
Milchgeld
Das Milchgeld wird jeweils für
vier Wochen im Voraus (donnerstags) eingesammelt. Folgende
Beträge sind zu zahlen: Milch: EUR 7,00; Kakao, Vanille-
Karamell- und
Erdbeermilch: EUR 8,00. Bitte geben Sie Ihrem Kind das
Geld passend mit.
Sportunterricht
Da die Borbachschule keine eigene
Halle besitzt, fahren wir zum Lehrschwimmbecken der
Hüllbergschule und zur Turnhalle Rüdinghausen. Für die Halle ist
ganz wichtig, dass die Kinder Turnschuhe mit abriebfester,
heller Sohle tragen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Beurlaubungen
Wenn Sie Ihr Kind bei
besonderen Anlässen beurlauben möchten, ist dazu ein
schriftlicher Antrag an die Schule notwendig.
Unmittelbar vor und nach den Ferien ist eine Beurlaubung laut
Schulpflicht Allgemeiner Schulordnung nur in zwingenden
Ausnahmefällen möglich. Nicht (!) zwingend notwendig
sind Fälle, wo der Haushalt zeitweilig aufgelöst ist, oder
Familienfeiern, die so gelegt wurden, dass dadurch
günstigere Urlaubs-Tarife erreicht werden. Bei Krankheiten
vor und nach den Ferien ist unbedingt ein ärztliches Attest
vorzulegen. Gründe, die eine Beurlaubung rechtfertigen sind z.B.
ärztlich verordnete Kuraufenthalte. Der versäumte
Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden. Die Schule wird Sie
dabei unterstützen.
Krankheit
Sollte Ihr Kind einmal krank sein, benachrichtigen Sie bitte die
Schule umgehend. Nach Ablauf der Krankheit ist eine schriftliche
Entschuldigung erforderlich.
Zeugnisse
In der Schuleingangsphase
erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse jeweils zum Ende
des Schuljahres, in den Klassen 3 und 4 zum Schulhalbjahr und
zum Ende des Schuljahres. Die Zeugnisse beschreiben in der
Schuleingangsphase die Lernentwicklung und den Leistungsstand in
den Fächern sowie das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten.
Das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 und die Zeugnisse der
Klasse 3 enthalten Aussagen über die Lernentwicklung, das
Arbeits- und Sozialverhalten und Noten für die Fächer.
Die Zeugnisse der Klasse 4 enthalten Noten für die Fächer und
mit dem Halbjahreszeugnis zusätzlich eine Schulformempfehlung.
Schulkonferenz /
Schulpflegschaft
Die Schulkonferenz ist das
oberste Organ unserer Schule. An ihr nehmen je 3 Eltern- und 3
Lehrervertreterinnen teil. Die Vorsitzende ist die
Schulleiterin. Die Schulpflegschaft ist die Versammlung der
Elternvertreter aller Klassen.
Unterrichtsbesuche
Sie dürfen gerne einmal am Unterricht der Klasse Ihres Kindes
teilnehmen.
Sprechen Sie Ihren Besuch bitte vorher mit der Klassenlehrerin
ab.
Sprechstunden der Lehrerinnen
Mit allen Lehrerinnen können Sie nach Vereinbarung Rücksprache
nehmen.
Einmal im Halbjahr findet ein Elternsprechnachmittag statt. |