Mitwirkung
in der Schule
Ziel der Mitwirkung ist es, die Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das notwendige Zusammenwirken
aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu stärken.
Jede Klasse hat eine Klassenpflegschaft. Diese setzt sich zusammen aus den Erziehungsberechtigten der Kinder der Klasse.
Sie sind mit einer Stimme pro Kind stimmberechtigt. Sie wählen einen 1. und 2. Vorsitzenden. Diese vertreten ihre Interessen
in der Schulpflegschaft. Die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften können mit beratender Stimme an
den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt wieder einen 1. und 2. Vorsitzenden. Sie diskutiert über die
Anträge der Klassenpflegschaften.
Die Schulkonferenz setzt sich aus drei Lehrern und drei Erziehungsberechtigten
zusammen. Der Vorsitzende der Schulpflegschaft soll Mitglied der Schulkonferenz sein, die anderen Mitglieder werden gewählt.
Während die Klassenpflegschaft und die Schulpflegschaft hauptsächlich Beschlüsse vorbereiten, beschließt die Schulkonferenz
das weitere Vorgehen. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende der Schulkonferenz. Sie hat die Verhandlungsführung, kann Anträge
stellen und Sachbeiträge leisten. Sie hat jedoch kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit ihre Stimme
oder die des ständigen Vertreters den Ausschlag.
Das vollständige Mitwirkungsgesetz kann in der Borbachschule eingesehen werden!
SCHULPFLEGSCHAFT |
1. Herr Steinkaul 2. Frau Hasenkamp |
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SCHULKONFERENZ |
Leiterin: Frau Haag Vertreter der Lehrer(innen): 1. Frau Amah 2. Frau K. Haag 3. Frau Wietschorke Stellvertreterin: Frau Kortmann
Vertreter der Eltern: 1. Frau Steinkaul 2. Frau Hasenkamp 3. Frau Koller
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LEHRERRAT |
Frau Wietschorke Frau Amah Frau Tamler Ersatzmitglied: Frau Kortmann
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