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Mitwirkung in der Schule
Ziel der Mitwirkung ist es, die
Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das notwendige
Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und
Erziehungsarbeit zu stärken.
Jede Klasse hat eine
Klassenpflegschaft. Diese setzt sich zusammen aus den
Erziehungsberechtigten der Kinder der Klasse. Sie sind mit einer
Stimme pro Kind stimmberechtigt. Sie wählen einen 1. und 2.
Vorsitzenden. Diese vertreten ihre Interessen in der
Schulpflegschaft. Die stellvertretenden Vorsitzenden der
Klassenpflegschaften können mit beratender Stimme an den
Sitzungen teilnehmen.
Die Schulpflegschaft wählt wieder einen 1. und 2. Vorsitzenden.
Sie diskutiert über die Anträge der Klassenpflegschaften.
Die
Schulkonferenz setzt sich aus drei Lehrern und drei
Erziehungsberechtigten zusammen. Der Vorsitzende der
Schulpflegschaft soll Mitglied der Schulkonferenz sein, die
anderen Mitglieder werden gewählt. Während die
Klassenpflegschaft und die Schulpflegschaft hauptsächlich
Beschlüsse vorbereiten, beschließt die Schulkonferenz das
weitere Vorgehen. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende der
Schulkonferenz. Sie hat die Verhandlungsführung, kann Anträge
stellen und Sachbeiträge leisten. Sie hat jedoch kein
Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit ihre
Stimme oder die des ständigen Vertreters den Ausschlag.
Das vollständige Mitwirkungsgesetz kann in der Borbachschule
eingesehen werden!
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SCHULPFLEGSCHAFT |
1.
Frau Hugo
2. Frau Rodrigues |
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SCHULKONFERENZ |
Leiterin:
Frau Haag
Vertreter der
Lehrer(innen):
1. Frau Kramer
2. Frau C. Tamler
3. Frau Adomeit-Frigge
Stellvertreterin: Frau A. Tamler
Vertreter der Eltern:
1. Frau Hugo
2. Frau Zellmer
3. Frau Agatha
Stellvertreterin: Frau Sander |
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LEHRERRAT |
Frau Wietschorke, Frau Korb, Frau
Kramer
Ersatzmitglied:
Frau C. Tamler |
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Informationen von A bis
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